Wie man verbotene Downloads erkennt

© Rock1997/ GNU 1.2 (via Wikimedia Commons)

Das Rechtsportal „iRights.info“ gibt Hinweise darauf, wie man verbotene Downloads erkennt. Anzeichen für rechtswidrige Angebote können zum Beispiel aggressive Werbeanzeigen für Glücksspiele oder Webseiten mit sexuellen Inhalten sein. Auch ungewöhnliche Domainendungen wie „.tl“ oder „.to“ hinter dem Namen der Webseite seien nicht unbedingt ein Signal für ein seriöses Angebot, berichtet heute die „Welt“. Generell würde gelten, dass, wenn es irgendwo im Netz etwas kostenlos gebe, das anderswo kostenpflichtig ist, die Verbraucher misstrauisch werden müssten. Dies gelte auch, wenn Filme schon online zu sehen sind, die eigentlich noch im Kino laufen. Zwischen legal und illegal zu entscheiden, würde aber immer schwieriger. So stellen Bands und andere Künstler ihre Arbeit immer öfter kostenlos und eigenständig ins Netz, um damit einen Werbeeffekt für ein Album oder ähnliches zu erzielen. Grundsätzlich sollten Verbraucher nicht nur bei Downloadseiten, sondern auch bei Streams auf klärende Anzeichen achten. Technisch werde dabei zwar eine Kopie auf dem Computer zwischengespeichert, doch würden Juristen seit längerem schon darüber streiten, ob dies bereits als Download gilt.

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