Junge Menschen gehen ohne ihr Handy, MP3-Player oder Smartphone keinen einzigen Schritt aus dem Haus. Doch dürfen sie die Geräte auch mit ins Klassenzimmer nehmen? Grundsätzlich ja. Aber eben nur grundsätzlich, also nicht immer: „Das Mitführen elektronischer Geräte ist nicht verboten“, sagt der Rechtsanwalt und Experte für Schulrecht, Robert Saalfeld. Ob der Lehrer Smartphone & Co. etwa vor Klassenarbeiten einsammeln darf, ist allerdings eine Sache von Hausordnung beziehungsweise von schulinternen Übereinkünften, so Saalfeld weiter. Anders sieht es mit der Nutzung der Geräte während des Unterrichts aus. Dies sei in der Regel verboten. Bei einem Verstoß erlaubt das Schulgesetz dem Lehrer sogar, „erzieherisch einzugreifen“, wozu etwa gehöre, dass dem Schüler das Smartphone zeitweise weggenommen werden darf.
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