Was ist der Sinn von e-Signatures?

Mit der Verwendung einer elektronischen Unterschrift kann der Empfänger einer Nachricht oder einer Lieferung eindeutig verifizieren, dass diese auch wirklich vom jeweiligen Absender geschickt worden ist. Da die räumliche Entfernung bei einer e-Signature keine Rolle spielt, können somit Geschäftsabschlüsse oder auch andere, vertraglich gesicherte, Übereinkünfte über weite Strecken erfolgen.

Der wohl wichtigste Punkt bei jeder Art von Unterschriften ist natürlich die Authentizität derselben. Erst durch die Unterschrift wird ein Vertrag rechtlich gültig. Auf der anderen Seite muss wiederum eine Fälschung oder Manipulation durch Dritte ausgeschlossen werden – vor allem hier bietet die elektronische Unterschrift ein weitaus größeres Potential als die handschriftliche Signatur. – mittels kryptographischen Prozessen kann die elektronische Unterschrift sehr viel besser verifiziert und vor Manipulation geschützt werden. Auch beri der Wahl des Anbieters sollte Grund zur Sorgfalt gegeben sein: mit yousign.com fi den sie einen etablierten und vertrauenswürdigen Anbieter aus dem europäischen Raum.

Elektronische Signaturen haben sich bereits um die Jahrtausendwende etabliert und werden überall auf der Welt als rechtmäßig angesehen. Weitere Vorteile, die sich bei der Verwendung von e-Signatures ergeben, sind unter anderem auch folgend:

Eine e-Signature kann überall auf der Welt innerhalb kürzester Zeit erfolgen

Eine elektronische Unterschrift ermöglicht es, Mitarbeiter in Ihrer Firma, Abschlüsse und Verhandlungen jederzeit vertraglich zu vereinbaren.

Immobilienhändler können Kauf- und Mietverträge online unterzeichnen lassen.

Natürlich lassen sich durch diese Verfahren auch Kosten einsparen lassen: weniger Papier, weniger Kosten für Toner, weniger Versandkosten – und macht die e-Signatur damit auch umweltfreundlicher.

Auch Ämter und Verwaltungen akzeptieren selbstredend die digitale Signatur.

Auch der Grad der Verschlüsselung bei der digitalen Unterzeichnung kann variieren. In Deutschland unterscheidet man daher zwischen

    •    Einfache elektronische Signaturen
    •    Fortgeschrittene elektronische Signaturen
    •    Qualifizierte elektronische Signaturen
    •    Qualifizierte Signaturen mit Anbieterakkreditierung.

Das Mindestmass an die Anforderungen, die von rechtlicher Seite an die Signatur gestellt werden, sind wie folgt:

Der Unterzeichner kann eindeutig identifiziert und verifiziert werden.

Der Unterzeichner verfügt alleinig über den Zugriff auf die elektronische Unterschrift.

Die Signatur muss über die Möglichkeit verfügen, zu identifizieren, ob das unterzeichnete Dokument nach der Unterzeichnung verändert worden ist.

Für den Fall, dass nachgewiesen werden kann, dass das dazugehörige Dokument nach der Unterzeichnung verändert worden ist, verliert die Unterschrift ihre Gültigkeit.