Mehrheit der Deutschen für konsequentes Durchsetzen von Rauchverbot in Kneipen

Die erste aktenmäßige Darstellung eines Rauchverbotes begegnet uns in der „Bulle Cum Ecclesia“ vom 30. Januar 1642, welche im „Römischen Bullarium, Luxemburger Ausgabe Bd. V. Seite 363 u. 364“ zu lesen ist. Den Wunsch nach gesetzlichen Rauchverboten zum Zwecke des Nichtraucherschutzes gibt es schon seit Mitte der 1970er Jahre, als die ersten Nichtraucher-Initiativen gegründet wurden. Große Hoffnungen wurden mit einem ersten Nichtraucherschutzgesetz verbunden, das jedoch am 5. Februar 1998 nach einer erhitzten Bundestagsdebatte in einer namentlichen Abstimmung ohne Fraktionszwang abgelehnt wurde (54 Prozent dagegen, 41 Prozent dafür). Erst etwa neun Jahre später erließen die Bundesländer Rauchverbote die verschieden weit gehen.

Rauchverbot in Kneipen

Trotz Verbots wird laut einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums in 80 Prozent aller bundesdeutschen Kneipen weiter geraucht. Diese Studie hat „Bild am Sonntag“ zum Anlass für eine repräsentative Meinungsumfrage genommen. Das Institut Emnid fragte 500 Bundesbürger ab 14 Jahren, ob Verstöße gegen das Rauchverbot in Gastwirtschaften stärker verfolgt werden sollten. 56 Prozent der Befragten antworteten mit „Ja“, 44 Prozent sprachen sich gegen eine konsequentere Durchsetzung von Rauchverboten in Wirtshäusern aus. Überraschend: 70 Prozent der Senioren ab 60 Jahren und ebenfalls 70 Prozent der befragten Schüler sind für härtere Maßnahmen gegen Raucher, die Qualmverbote missachten.

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