Stalker outen oder nicht? Eine neue EU-Datenschutzverordnung will Antworten geben

Der Fall  sorgte für dicke Schlagzeilen und rückte ein bis dato wenig bekanntes Thema schlagartig in den Mittelpunkt der Diskussionen um Facebook & Co.: Das Outing eines Online-Stalkers durch die Hochspringerin Ariane Friedrich im April 2012. Der Mann hatte sie regelmäßig beleidigt und ihr darüber hinaus Fotos mit seinen entblößten Genitalien geschickt. Frau Friedrich fand heraus, wer der Absender war und benannte ihn inklusive Adresse auf ihrer Facebook-Seite. Dieser Vorgang führte zu heftigen Debatten bei den Experten, juristisch indes bekam die Sportlerin kein Recht. Im Gegenteil: Frau Friedrich, so ein Gericht, habe die Persönlichkeitsrechte des Stalkers verletzt. Wie aber umgehen mit Bloggern und Facebook-Selbstdarstellern, die ihre Grenzen überschreiten? Das wird derzeit auf EU-Ebene debattiert, schließlich strebt die Europäische Union (EU) eine Angleichung der Datenschutzgesetze an. Das deutsche Recht ist da nicht hilfreich, denn es ist seit 1995 nicht  mehr überarbeitet worden. In einer Zeit also, als es Twitter, Facebook & Co. noch nicht gab. Da sei es gut, wenn ein Datenschutzrecht im europäischen Kontext modernisiert werde, so der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU). Nach Darstellung der Bundesregierung prüfen die Datenschützer übrigens Facebook-Seiten nur dann, wenn sie  mehr als 10 000 „Likes“ aufweisen. Die wenigsten also. Jan Philipp Albrecht von den Grünen hält eine europaweite Angleichung der entsprechenden Medien- und Datenschutzgesetze für dringend erforderlich: „Die meisten Unternehmen, denen wir unsere Daten anvertrauen, verarbeiten diese nicht mehr in Deutschland, sondern in anderen Staaten. Da ist es sehr sinnvoll, wenn überall die gleichen Regeln angewandt werden.“, so Albrecht in der „taz“. Albrecht ist einer der Berichterstatter, die an der EU-Datenschutzverordnung mitarbeiten. Bis zum Sommer wollen EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission entsprechende Verordnung aushandeln und so das überarbeitete Gesetz auf den Weg bringen.