Senator vs. Rapidshare

Senator Film Verleih hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Filesharing-Plattform RapidShare erwirkt, auf deren Seiten der Film DER VORLESER zum Download angeboten wurde. Da RapidShare der mehrmaligen Aufforderung durch Senator, die illegale Verbreitung des Films zu unterbinden und eine Unterlassungserklärung abzugeben, nicht nachgekommen war, erließ das Gericht die einstweilige Verfügung.

Demnach ist es dem Onlinedienst ab sofort unter Strafandrohung verboten, den Film DER VORLESER öffentlich zugänglich zu machen oder Angebote Dritter auf den eigenen Seiten zur Verfügung zu stellen.

Helge Sasse, Vorstand der Senator Entertainment AG, kommentiert das rechtliche Vorgehen: „Die illegale Verbreitung von Filmen im Internet hat existenzbedrohende Ausmaße für die Filmindustrie erreicht. Zu unserem Schutz müssen wir die massive Verletzung unserer Rechte konsequent rechtlich verfolgen. Die einstweilige Verfügung setzt ein deutliches Zeichen gegen diese Form der Wirtschaftskriminalität und trägt dazu bei, die Filmpiraterie im Internet einzudämmen.“

Text: Senator Film

Bild: Senator Film Verleih/Rapidshare/sbo