Samsung-Apps zum Teil rechtswidrig

Das Landgericht Frankfurt (Main) hat die Rechte von Kunden gestärkt, die Apps und Dienste des Unternehmens Samsung nutzen. Nach einer entsprechenden Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen erklärte das Gericht zwölf von Samsung verwendete Vertragsklauseln – unter anderem zu Haftungsfragen und Werbung – für unwirksam. Darunter ist eine Klausel, nach der persönliche Daten der Verbrauche zu Werbezwecken verwendet werden können. Außerdem waren automatische Updates vorgesehen, ohne dass die Kunden dem widersprechen konnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.