Menowin Fröhlich: Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung

Menowin Fröhlich, ehemaliger Finalist der 2010er-Staffel von Deutschland sucht den Superstar, hatte sich am heutigen Tag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Darmstadt zu verantworten. Dabei kam der damalige ‚DSDS‘-Zweite mit einem blauen Auge davon: Wegen eines tätlichen Angriffs auf seinen Ex-Manager Helmut Werner im Juli 2010 verhängte das Gericht statt einer Haftverlängerung eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, außerdem müsse der Sänger an einer Therapie zur Aggressionsbewältigung teilnehmen.

Nach dem Urteil zeigte sich Menowin sicherlich erleichtert, ließ aber auch reumütige Töne anklingen: „Ich habe inzwischen viel dazugelernt. […] Es tut mir leid“. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine neunmonatige Haftstrafe gefordert – ihrer Ansicht nach habe der Sänger kein Bewährungsvertrauen verdient. Der vorsitzende Richter Bruno Beil sprach mit der Umwandlung in eine Bewährungsstrafe zwar ein vergleichsweise mildes Urteil, betonte aber auch die Wichtigkeit der Sozialtherapie, da er bei Fröhlich einen starken Hang zu Aggression und Gewalt vermutet: „Das geht nicht von alleine weg. Das ist Teil Ihrer Persönlichkeit“ Ebenfalls ließ Beil anklingen, dass das Anti-Aggressionstraining möglicherweise mehrere Jahre in Anspruch nehmen werde.

Als freier Mann konnte Fröhlich am heutigen Tag den Gerichtssaal nicht verlassen: Als Insasse der JVA Darmstadt hat er noch eine Haftstrafe mit einer Restdauer von 313 Tagen infolge eines früheren Verfahrens zu verbüßen.

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