Kontrolliert Alkohol trinken – Neue Methoden verzichten auf völlige Abstinenz

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Bislang galt: Wer abhängig ist vom Alkohol, muss lebenslang abstinent bleiben. Eine Regel, die von immer mehr Experten kritisiert wird. Sie behaupten: Wer besser mit der Droge „Alkohol“ umgehen will, sollte kontrolliert trinken. Entsprechende Therapien, die auf kontrollierten Alkoholkonsum setzen, werden immer häufiger eingesetzt.

Dabei, gemäß gleicher Expertenmeinung, sei es immer wichtig, dass der Konsum von Wein, Bier und Schnaps reduziert werden müsse. Etwa ein Fünftel der 18- bis 64-Jährigen in Deutschland trinken zuviel, sagt eine Ausgabe des „Jahrbuchs Sucht“ der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Bei den Männern sind es sogar 32 Prozent.

Viele können sich nicht vorstellen, gänzlich auf Alkohol zu verzichten und entschließen sich deshalb dazu, kontrolliert zu trinken. Sich dies aber nur vorzunehmen, reiche nicht aus und werde vor allem dann schwierig umzusetzen sein, wenn sich die Trinkgewohnheiten über viele Jahre verfestigt haben, so Christoph Straub von der „GK Quest Akademie“, ein Fortbildungs- und Beratungsinstitut. Diese Einrichtung bildet unter anderem Fachkräfte für das Therapieprogramm „Kontrolliertes Trinken“ aus. Man müsse vorher exakt planen, wann und bei welcher Gelegenheit man alkoholische Getränke zu sich nehmen will und wann eben nicht.

Straub dazu: „Ich plane alkoholfreie Tage und Höchstgrenzen für den maximalen Tages- und Wochenkonsum!“ Hierbei bedürfe es auch einer schriftlichen Niederlegung der Vorsätze in einem „Trinktagebuch“. Hierin müssten auch Dinge notiert werden wie „Trinkauslöser“ und Grundinformationen über Alkohol (Alkoholgehalt etc.). Auch Rückschläge und die Gründe hierfür sollten notiert werden. Der Verhaltenstherapeut und Experte für Suchtforschung Dr. Johannes Lindenmeyer meint, kontrolliertes Trinken sei nur in Ausnahmefällen sinnvoll.

Der mit Abstand sicherste Weg sei und bleibe eine stationäre Entwöhnungsbehandlung. Allerdings sei auch das kontrollierte Trinken eine Option, wenn sie der „Schadensbegrenzung“ diene.