Kachelmann-Prozess: Aus Mangel an Beweisen – Jörg Kachelmann freigesprochen

Das Landgericht Mannheim hat nach einer Vehandlungsdauer von mehr als acht Monaten den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen. Die Indizien seien für eine Verurteilung nicht ausreichend gewesen, so das Urteil der Richter. Der Freispruch für Kachelmann wurde mit dem juristischen Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ begründet. „Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz ‚in dubio pro reo‘ freizusprechen“ – so der Wortlaut in der Urteilsbegründung. Kritik übten die Richter an der Berichterstattung in den Medien und im Internet. „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht. Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen“.

In der Urteilsbegründung heißt es weiter: Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen. Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“ Nebenklägerin und Staatsanwaltschaft haben nun die Möglichkeit, gegen das Urteil innerhalb einer Woche Revision einzulegen.

Der Wetter-Moderator Jörg Kachelmann war im März 2010 festgenommen worden und befand sich im Anschluss daran für vier Monate in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen den Schweizer erstreckte sich über mehr als acht Monate, sämtliche Gutachten konnten jedoch mit keiner eindeutigen Einschätzung zum Wahrheitsgehalt der Vergewaltigungsvorwürfe aufwarten. Die Berichterstattung durch die Medien war geradezu überwältigend; so waren allein bei der Verkündung des Urteils knapp 50 Journalisten anwesend.

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