Jobcenter dürfen nur grundsätzlich bei Facebook schnüffeln

„Nur in absoluten Ausnahmefällen dürfen Jobcenter-MitarbeiterInnen ihren Kunden im Netz hinterher schnüffeln: „Soziale Netzwerke sind in aller Regel keine Informationsquellen für Jobcenter“, heißt es in einer Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar. Die DatenschützerInnen, so Schaar weiter, würden bei ihren regelmässigen Kontrollbesuchen in den Jobcentern künftig auch strenger prüfen, ob Mitarbeiter bei Facebook & Co. recherchiert hätten. Sofern eine solche Recherche notwendig gewesen sei, müsse der Überprüfte auf jeden Fall darüber informiert werden.