Hartz IV verfassungswidrig! Gerhard Schröder könnte doch die Prozesskosten tragen!?

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig. Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Hilfssätze für Kinder zu gering fanden – und haben die Verfassungsbeschwerde gegen den Staat gewonnen. Verfassungsbeschwerden sind grundsätzlich kostenfrei, aber umsonst arbeitet Karlsruhe auch nicht. Dementsprechend muss der Staat nun die Prozesskosten tragen, was bei Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sowieso anfällt.

Die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, die in Deutschland unter der Leitung von Peter Hartz tagte, wurde von der Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingesetzt. Die Vorschläge gingen durch, Gerhard Schröder hielt auch lange nach seiner Zeit als Bundeskanzler „ohne Wenn und Aber“ zu Hartz IV und appellierte lauthals an die SPD, an seinem Kurs festzuhalten.

Derjenige, der die Musik macht, muss auch die Band bezahlen. So gilt es auch in Gerichtsverfahren. Der Unterlegene bekommt regelmäßig die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es wäre doch irgendwie nett, wenn hier der Armani-Kanzler a. D. Gerhard Schröder mal die Kosten des Verfahrens zu tragen hätte – schließlich hat er die Musik bestellt. Ebenso Peter Hartz, denn das könnte er bestimmt locker aus den krummen 2,7 Mio €, die da irgendwie bei VW durch brasilianische Nutten geflossen sind, tragen.

2 Kommentare

  1. Zumal sich der Ex-Bundeskanzler, nun Vorsitzender des Aktionärsausschusses der Nord Stream AG deren Aktienmehrheit die führende russische Erdgasgesellschaft Gazprom mit 51% hält, mit einer Milliarden-Bürgschaft des deutschen Staates einen gut bezahlten Job gesichert hat :-)

  2. was ist denn das für unsinn, ihr seid kein politmagazin, beim versucht sich da zu äußern kommt nur billigstes bildzeitungsniveau raus

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