GNTM-Zeit: „Hilfe, mein Kind will Model werden!“

Seit zwei Wochen flimmern Heidi Klum und ihre beiden männlichen Jurymitglieder Q und Kristian Schuller mit „Germany’s Next Topmodel“ wieder über Deutschlands Flachbildschirme. Folgen:  Das Leben der Teilnehmerinnen bei Germanys Next Topmodel an den schönsten Orten der Welt weckt bei vielen jugendlichen Zuschauerinnen den Wunsch nach der eigenen Modelkarriere. Nahezu jedes Mädchen im Alter zwischen 12 und 24 Jahren übt die richtigen Schritte, um beim kommenden Casting Heidi Klum beeindrucken zu können oder zumindest bei einer anderen Agentur Fuß fassen zu können.

Doch bereits der Einstieg in die Branche ist mit Hindernissen gespickt – angefangen bei der Einwilligung der Eltern über die gesetzlichen Regelungen bis zu den Tricks unseriöser Modelagenturen. Der Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard gibt Eltern und Jugendlichen Tipps, damit aus dem Modeltraum kein Alptraum wird.

Screenshot via Prosieben.de
Bei Heidi Klum und ihrer Jury geht es allerdings mit Rechten Dingen zu! Screenshot via Prosieben.de

Rechtliche Voraussetzungen

Sind die Eltern mit dem Karriereziel ihres Kindes einverstanden, ist aber trotzdem auch das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Dieses besagt, dass eine „gestaltende Mitwirkung für Kinder und Jugendliche im Medien- und Kulturbereich“ nicht ohne Bewilligungsbescheid der zuständigen Jugendschutzbehörde erfolgen darf. Erforderlich für den Antrag sind eine ärztliche Bescheinigung, die Unbedenklichkeitserklärung der Schule im Hinblick auf die erwartete Entwicklung des Leistungsstandes, als auch eine Stellungnahme des Jugendamtes. Bietet eine Modelagentur dem Jugendlichen ohne diese Genehmigung einen Job an, stellt das einen klaren Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz dar.

Vorsicht vor schwarzen Schafen

Inserate und Angebote von Model- und Castingagenturen, die neue Gesichter suchen, gibt es wie Sand am Meer. Aber wie erkennt man, dass eine Agentur seriös arbeitet? „Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn für Leistungen wie Lauf- und Schminkkurse gezahlt werden soll, obwohl noch keine Arbeitsvermittlung geleistet wird.“ rät Antje-Mareen Knoop, Rechtsexpertin bei Advocard. So entschied das Arbeitsgericht Göttingen (23 C 308/96) zugunsten einer jungen Frau, die gegen ihre Agentur klagte. Die junge Frau hätte 200 Euro für Fotos zahlen sollen, ohne dass eine anschließende Vermittlung versprochen oder erbracht wurde.

Maclatz | pixelio.de
© Maclatz | pixelio.de

Der Vertrag: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Gerade in der Modelbranche wird oft viel versprochen und nur ganz wenig gehalten. Umso wichtiger ist dort ein Vertrag, der alle Details klar regelt. Insbesondere bei den Fotorechten müssen der genaue Zweck, die beabsichtigte Vermarktung sowie der Zusammenhang der Veröffentlichung festgelegt sein. Antje-Mareen Knoop erklärt dazu: „Wenn der Vertrag beim Thema Fotorechte Lücken aufweist, kann es passieren, dass Fotos, die für einen Unterwäschekatalog gemacht wurden, plötzlich auf allen Plakatwänden der Stadt für eine Flirt-Hotline werben. Ist im Vertrag jedoch die Nutzung der Bilder klar abgesteckt und die Agentur verstößt trotzdem dagegen, so greift das Recht des Models am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz KUG/KunstUrhG). Das Model kann dann sein Recht auf Unterlassung, Schadenersatz und gegebenenfalls auf Nachvergütung einfordern.“ Besonders zu Beginn der Modelkarriere empfiehlt es sich daher, bei Verträgen auf Nummer sicher zu gehen und einen im Medienrecht erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Modelagenturen sind nicht die Wohlfahrt

Besondere Aufmerksamkeit sollte man im Vertrag auch dem Punkt ‚Agenturprovision‘ schenken. Viele Agenturen gönnen sich eine Vermittlerprovision von 25 Prozent und mehr, obwohl deutsche Gerichte diese Praxis mehrfach kritisiert haben. So hat zum Beispiel das Landgericht Düsseldorf die Vermittler-Vergütungsverordnung angewandt und in einem konkreten Fall die Höchstgrenze für die Agenturprovision auf 18 Prozent festgelegt.

mit ots | advocard