Film „Der entsorgte Vater“ muss geändert werden

Der Kinofilm Der entsorgte Vater muss geändert werden. Regisseur Douglas Wolfsperger muss das Foto seines Kindes in dem Film unkenntlich machen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag nach Angaben eines Sprechers. Das Gericht gab damit der Mutter des Mädchens recht, die gegen die Veröffentlichung des Bildes rechtliche Schritte eingeleitet hatte.

Das OLG argumentierte, das Recht des Kindes am eigenen Bild wiege schwerer als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Von der zum Zeitpunkt der Produktion dreijährigen Tochter des Filmemachers ist in dem Film für zwei Sekunden ein Foto zu sehen.

In dem Streifen geht es um unverheiratete Väter, denen das Sorgerecht für ihre Kinder verwehrt ist. Wolfsperger schildert in dem Film seine eigene Lebenssituation und zeigt das Bild seiner Tochter. In dem Dokumentarfilm werden die Geschichten von insgesamt fünf Vätern vorgestellt, denen der Umgang mit ihren Kindern aus den unterschiedlichsten Gründen verwehrt bleibt.

Ein Filmverleiher war von der Mutter des Kindes verklagt worden. Im Juli 2009 untersagte das Landgericht Düsseldorf dem Filmverleiher den Angaben zufolge, die Sequenz weiter zu zeigen. Nach Ansicht des Landgerichts hätte vorher die Erlaubnis der allein erziehungsberechtigten Mutter eingeholt werden müssen, weil der Regisseur des Films und Vater des betroffenen Mädchens nicht das Sorgerecht hat. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf war der Filmverleiher in Berufung gegangen. Das OLG bestätigte nun mit seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts.