Fahranfänger: Welche Besonderheiten gelten für die Probezeit?

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Die Probezeit ist eine wichtige Phase für jeden Fahranfänger, denn sie gibt ihm oder ihr die Gelegenheit, sich an das Fahren zu gewöhnen und wichtige Erfahrungen zu sammeln. Während der Probezeit gelten jedoch einige besondere Regeln, die es zu beachten gilt. In diesem Blogartikel werden wir uns mit den wichtigsten Aspekten der Probezeit beim Autofahren beschäftigen.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit für Fahranfänger dauert in der Regel zwei Jahre. Während dieser Zeit wird das Verhalten des Fahrers besonders beobachtet, um festzustellen, ob er oder sie sich an die Regeln hält und sicher fahren kann. Die Probezeit beginnt mit dem Erhalt des Führerscheins. Für das „Bestehen“ der Probezeit ist es unerheblich, ob in dieser Zeit tatsächlich gefahren wird. Die Probezeit endet nach zwei Jahren automatisch.

Welche Regeln gelten während der Probezeit?

Während der Probezeit gelten besondere Regeln, die von Fahranfängern beachtet werden müssen. Einige der wichtigsten Regeln sind:

  • Alkohol: Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot. Das bedeutet, dass sie weder alkoholische Getränke konsumieren noch unter dem Einfluss von Alkohol am Steuer sitzen dürfen. Nach Ablauf der Probezeit sind 0,5 Promille erlaubt. Wer sich hinters Steuer setzt, sollte aber besser gar keinen Alkohol zu sich nehmen.
  • A-Delikte: Besonders schwere Verkehrsverstöße werden in der Probezeit als A-Delikte bewertet. Dazu zählt u.a. das Überfahren einer roten Ampel, das Missachten der bereits erwähnten Alkoholgrenze, missachtete Vorfahrten oder unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfall
  • B-Delikte: Weniger gravierende Vergehen werden als B-Delikte eingeordnet. Hierzu gehören etwa ein missachtetes Stoppschild, die Handynutzung am Steuer oder unzureichende Unfallsicherung.

Kommt es innerhalb der Probezeit zu einem A- und zwei B-Delikten, hat dies die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre zur Folge. Während A-Delikte sogar strafrechtlich belangt werden können, werden B-Delikte mit Geldstrafen und/oder Punkten geahndet.

Wirkt sich die Probezeit auf die Kfz-Versicherung aus?

Nicht die Probezeit selbst wirkt sich auf die Kfz-Versicherung aus. Fahranfänger müssen jedoch höhere Beiträge zahlen, da diese logischerweise auch mit der schlechtesten Schadenfreiheitsklasse starten.

Weitere Konsequenzen bei anhaltendem Fehlverhalten

Bleibt es nicht bei einmaligen Verstößen in der Probezeit, können Aufbauseminare und medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) angeordnet werden. Bleiben auch diese Maßnahmen erfolglos, kommt es in letzter Instanz zum Entzug der Fahrerlaubnis.