Doch kein Strafzettel für Papst Benedikt

Papst Benedikt XVI. bleibt von einem Strafzettel wegen Verletzung der Anschnallpflicht verschont. Wie eine Sprecherin der Stadt Freiburg sagte, werde die entsprechende Anzeige eines Mannes zu den Akten gelegt – die Vorwürfe seien unberechtigt. Der Pontifex sei im September unangeschnallt mit dem Papamobil auf einer gesperrten Straße unterwegs gewesen und damit gelte die Straßenverkehrsordnung nicht, hieß es zur Begründung. Ein Kläger aus Dortmund hatte das Staatsoberhaupt des Vatikans angezeigt und darauf hingewiesen, dass sich Benedikt selbst bei einem Aufprall mit Schrittgeschwindigkeit hätte schwer verletzen können. Als Zeugen benannte der Mann den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, und Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne). Das Bußgeld hätte 30 Euro betragen.