Katholische Krankenhäuser in Deutschland dürfen vergewaltigten Frauen die „Pille danach“ verordnen. Dies darf jedoch nur dann ausgeführt werden, wenn diese die Befruchtung verhindert und den Fötus nicht abtreibt. Darauf haben sich die deutschen Bischöfe auf ihrer Frühjahrsversammlung in Trier geeinigt.