Youporn & Co: Sexualwissenschaftler fordert Abschaffung des Pornografieverbots

Das Verbot der Pornografie kann sogar schädliche Effekte für Jugendliche haben. So das Ergebnis einer heute veröffentlichten Studie des Jugend- und Sexualwissenschaftlers Prof. Dr. Kurt Starke.

In seiner Studie mit dem Titel „Pornografie und Jugend – Jugend und Pornografie“ behandelt Starke umfassend die Frage, was so genannte einfache Pornografie bei Jugendlichen bewirkt und wie diese ihrerseits mit Pornografie umgehen. Ausgeklammert sind allerdings die Themen Kinder- und Gewaltpornografie. Starke stützt sich nicht nur auf eigene wissenschaftliche Forschungsergebnisse. Sein Gutachten bezieht zahlreiche von anderen in- und ausländischen Forschern gewonnene Erkenntnisse, mitunter auch Thesen aus dem außerwissenschaftlichen Bereich ein.

Starke gelangt zu dem Ergebnis, dass eine schädliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden kann. „Diese beliebte Fiktion hat keine wissenschaftliche Substanz“. In der öffentlichen Diskussion würden Jugendliche zu Unrecht als „Opfer“ von Pornografie dargestellt. Ausgeblendet werde zumeist, dass Jugendliche heutzutage Pornografie in unterschiedlicher Weise nutzen, ja sogar teilweise selbst herstellen und verbreiten. Vor diesem Hintergrund sei das Verbot der Verbreitung einfacher Pornografie im Strafgesetzbuch und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unhaltbar. Gefahren für Jugendliche, vor denen das Verbot einfacher Pornografie schützen könnte, seien wissenschaftlich nicht nachweisbar. Moderner Jugendschutz nehme den Jugendlichen als Subjekt wahr und unterstütze diesen bei der Entwicklung seiner Sexualität. In diesem Licht betrachtet könne das Pornografieverbot sogar schädlich für Jugendliche sein, weil es deren Persönlichkeitsentwicklung behindere. Pornografie sei, so Starke, weder ausrottbar nicht verbietbar. Deswegen muteten die Verbotsvorschriften speziell in Bezug auf das Internet „realitätsfern und diskriminierend“ an.

Nun wird aus den Erkenntnissen des Gutachtens die Forderung nach einer Abschaffung des Verbots der Verbreitung einfacher Pornografie im Strafrecht. Am 25. März wollen die Ministerpräsidenten der Länder über eine novellierte Fassung des JMStV beraten.

ots | Huch Medien GmbH