Verbraucherinsolvenz: Risiken und Chancen

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In Deutschland gelten Bürger dann als „überschuldet“, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Das Unternehmen „Creditreform“ schätzt, dass dies auf acht bis zehn Prozent der Menschen hierzulande zutrifft. Alleine in Berlin sind bei 3,2 Millionen Einwohnern über 370.000 Menschen überschuldet. Die sogenannte „Verbraucherinsolvenz“ ist da für viele der letzte Weg. Erste Anlaufstelle sind die Schuldnerberatungsstellen der Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder zertifizierte Verbraucherberatungsstellen. Experten raten dazu, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern sich um die Regelung ihrer Außenstände zu kümmern. Dazu gehört zunächst, sich einen exakten Überblick über sämtliche Forderungen und alle Gläubiger zu verschaffen. Parallel, sofern nennenswertes Vermögen überhaupt vorhanden sind, sollte ein sogenannter Vermögensverzeichnis erstellt werden. Einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann im übrigen erfolgreich nur der stellen, bei dem ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Ein schriftlicher Nachweis über das Scheitern ist erforderlich.

Ab 1. Juli 2013 neuer pfändungsfreier Betrag: 1.049,99 Euro für Alleinstehende

Dann wird ein Treuhänder eingesetzt der alle Vermögenswerte auf die Gläubiger verteilt. Beim Schuldner selbst verbleibt nur der pfändungsfreie Betrag, der bei einem Alleinstehenden ohne Unterhaltsverpflichtungen vom 1. Juli 2013 an 1.049,99 Euro beträgt. Während der sechsjährigen „Wohlverhaltensperiode“ darf der Verbraucher keinesfalls neue Schulden machen, auch nicht im privaten Bereich. Bisherige Konten des Schuldners werden vom Treuhänder gelöscht, ein neues wird eingerichtet. Über den pfändungsfreien Betrag kann der Schuldner dann auf diesem Konto frei verfügen. Gleichzeitig muss der Schuldner – sofern er arbeitslos ist – nachweisen, dass er sich redlich um Arbeit bemüht. Ist die „Wohlverhaltensperiode“ dann im siebten Jahr erreicht, werden die Restschulden gelöscht. Der Schufa-Eintrag bleibt allerdings noch drei Jahre bestehen, was Experten deutlich kritisieren. Neue Regelungen sehen vor, dass die „Wohlverhaltensperiode“ schon nach drei Jahren enden soll. In dieser Zeit aber müssen – ohne Gebühren, Gerichtskosten etc. – mindestens 35 Prozent der Schulden abgetragen sein, was den wenigsten gelingen dürfte. Risikoreich sind Verlockungen, nach Großbritannien zu ziehen und dort innerhalb eines Jahres schuldenfrei zu werden. Firmen, die diese Abwicklung anbieten, verlangen oft horrende Gebühren, und wer sich ein Zimmer in Großbritannien sucht, hat auch doppelte Mietkosten. Damit sind neue Schulden vorprogrammiert.