Wer im Supermarkt oder beim Online-Shopping bewusst einkaufen möchte, steht schnell vor einem bunten Labeldschungel. Über 200 verschiedene Nachhaltigkeitssiegel existieren allein auf dem deutschsprachigen Markt. Manche stehen für strenge, unabhängig geprüfte Standards. Andere sind schlicht selbsterfunden – vom Hersteller für den Hersteller, ohne externe Kontrolle. Und genau dazwischen bewegen sich die meisten Kaufentscheidungen. Laut einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020, die als wesentlicher Auslöser für neue europäische Gesetzgebung gilt, waren mehr als die Hälfte aller untersuchten Umweltaussagen auf Produkten vage, irreführend oder nicht nachweisbar – 40 Prozent davon sogar vollständig unbelegt. Das Problem hat inzwischen einen Namen: Greenwashing.
Nachhaltigkeit ist längst ein kaufentscheidender Faktor geworden – und genau deshalb auch ein lukratives Marketinginstrument. Begriffe wie „öko“, „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ landen inzwischen auf Verpackungen, ohne dass irgendjemand dahinter gecheckt hat, was das konkret bedeutet. Das ändert sich gerade – aber langsam.
Welche Siegel wirklich etwas taugen – und welche nicht
Die gute Nachricht: Es gibt klare, verlässliche Orientierungspunkte. Das Umweltbundesamt empfiehlt fünf Siegel als besonders vertrauenswürdig: das EU-Energielabel, das staatliche Bio-Siegel, das EU Ecolabel, den Blauen Engel und den Grünen Knopf.
Der Blaue Engel ist das älteste Umweltzeichen der Welt – 1978 eingeführt und damit das erste seiner Art überhaupt. Heute sind über 11.000 Produkte in mehr als 100 Kategorien damit ausgezeichnet. Das Siegel wird vom Umweltbundesamt vergeben, die Kriterien für jede Produktgruppe werden von einer unabhängigen Jury festgelegt. Geprüft wird der gesamte Produktlebenszyklus: Herstellung, Nutzung, Entsorgung und Recycling. Wer den Blauen Engel auf einem Produkt sieht, kann davon ausgehen, dass die Vergabe auf objektiven, nachprüfbaren Kriterien beruht.
Das EU Ecolabel – auch „Euroblume“ genannt – existiert seit 1992 und funktioniert als europaweites Pendant zum Blauen Engel. Es deckt über 20 Produktgruppen ab, von Reinigungsmitteln über Textilien bis hin zu Beherbergungsbetrieben, und wird von der Europäischen Kommission vergeben. In Deutschland ist es weniger verbreitet als der Blaue Engel, in anderen EU-Ländern jedoch die bekannteste Orientierung.
Im Bereich Textilien ist der GOTS-Standard (Global Organic Textile Standard) die wichtigste Referenz. GOTS-zertifizierte Produkte müssen zu mindestens 70 Prozent aus ökologisch erzeugten Naturfasern bestehen. Für die strengere Kennzeichnung „Bio“ oder „kbA/kbT“ liegt die Anforderung bei 95 Prozent. Der Standard umfasst die gesamte textile Lieferkette – vom Rohstoff bis zur Endverarbeitung – und wird alle drei Jahre überarbeitet. Die Zertifizierung übernimmt die Global Standard gGmbH.
Beim Kauf von Lebensmitteln gilt das staatliche Bio-Siegel als verlässlich. Es garantiert die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung. Das EU-Bio-Siegel (grünes Blatt auf weissem oder grünem Grund) funktioniert europaweit nach denselben gesetzlichen Mindestanforderungen. Für faire Handelsbedingungen bei Produkten aus Entwicklungsländern – Kaffee, Schokolade, Bananen – ist das Fairtrade-Siegel der bekannteste und am besten etablierte Standard. In der Schweiz vergibt Fairtrade Max Havelaar das Siegel, und Produkte mit diesem Label sind bei Coop und Migros breit verfügbar.
Die schwierigere Wahrheit dabei: Auch anerkannte Siegel decken nicht immer alle Nachhaltigkeitsdimensionen ab. Manche Umweltlabel prüfen nur die Herstellung, ignorieren aber, was nach der Nutzung mit dem Produkt passiert. Andere bewerten die Rohstoffe, lassen die Transportkette aber aussen vor. Das Umweltbundesamt fasst es treffend zusammen: Die meisten Siegel sind kein Versprechen vollständiger Nachhaltigkeit, sondern ein Nachweis dafür, dass bestimmte Schritte im Produktionsprozess besser oder weniger schädlich sind als bei vergleichbaren Produkten. Das ist ein Fortschritt – aber noch kein Freifahrtschein.
Was sich rechtlich ändert – und was das für Konsumenten bedeutet
Die EU hat auf die Greenwashing-Problematik mit einem klaren Gesetz reagiert: der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, die am 26. März 2024 in Kraft getreten ist. Ab dem 27. September 2026 gilt sie in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Deutschland hat die Vorgaben bereits im Dezember 2025 durch Anpassungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.
Was das konkret bedeutet: Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“ dürfen auf Produkten und in der Werbung ab 2026 nur noch dann verwendet werden, wenn ein Unternehmen das mit objektiv belegbaren Nachweisen untermauern kann. Vage Aussagen ohne Substanz werden zum Rechtsbruch. Ebenso verboten sind Werbeaussagen, die sich ausschliesslich auf CO₂-Kompensationsmassnahmen ausserhalb der Lieferkette stützen – also Produkte, die sich nur deshalb „klimaneutral“ nennen, weil der Hersteller irgendwo Zertifikate gekauft hat, anstatt tatsächlich weniger Emissionen zu verursachen. Auch selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne externe Überprüfung sind künftig verboten.
Wer als Konsumentin oder Konsument heute schon schlauer einkaufen möchte, hat dafür ein praktisches Werkzeug: Das Portal Siegelklarheit.de, eine Initiative der Bundesregierung, bewertet eine Vielzahl von Umwelt- und Sozialsiegeln transparent und ist kostenlos zugänglich. Wer ein Label nicht kennt oder sich unsicher ist, findet dort innerhalb weniger Minuten eine fundierte Einschätzung.
Die einfachste Faustregel bleibt: Je konkreter ein Siegel prüft und je unabhängiger die prüfende Stelle ist, desto mehr ist es wert. Ein Zertifikat, das eine Firma sich selbst ausgestellt hat, ist keines.