Massenkarambolage auf A4 in Thüringen mit zwei Toten

Samstagnacht ereignete sich in der Nähe von Gotha in Thüringen eine Massenkarambolage auf der A4, bei der zwei Menschen ums Leben gekommen sind. Dies teilte die örtliche Polizei mit. Ebenfalls wurden sieben weitere Personen zum Teil schwer verletzt. Anfangs sind auf der Autobahn nur ein Lkw und ein Auto miteinander kollidiert, im Anschluss fuhren fünf weitere Fahrzeuge, darunter ein Laster und ein Kleintransporter, in die Unfallstelle. Polizei und Feuerwehr waren sofort mit einem Großaufgebot im Einsatz, die zwei Leben konnten trotz schneller Hilfe nicht gerettet werden. Die A4 musste in Richtung Dresden für etwa sechs Stunden voll gesperrt werden.

Massenkarambolage besser reguliert

Seit dem Herbst vergangenen Jahres gibt es hier einige Neuerungen. Wer in eine Massenkarambolage verwickelt wird, muss sich um die Regulierung der Schäden zukünftig weniger Sorgen machen. Die deutschen Kraftfahrtversicherer haben ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert.

Beteiligte an einer Massenkarambolage können sich ab sofort zur Schadensausgleich direkt an ihren Kfz-Haftpflichtversicherer wenden. Dieser übernimmt die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am Auto – auch wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.

„Die Schäden werden grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern der beteiligten Fahrzeuge übernommen“, sagt Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).