Deutsche Sammelklage gegen Google

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Staubach will eine Sammelklage gegen „Google Street View“ initiieren. „Google Street View verstößt gegen das Grundrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung“, sagte Anwalt Florian Landrebe, der möglichst viele Gleichgesinnte zu versammeln sucht. „Wir halten das Vorgehen von Google für nicht rechtmäßig und die jetzt angekündigten Kamerafahrten für einen Versuch, das in Art. 1 Abs.1 in Verbindung mit Art 2 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung stückweise auszuhebeln“, so Landrebe weiter. Es fehle überdies „an einer gesetzlichen Grundlage und einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion über die geplante Form der Datenerhebung. Google will auf Kosten der betroffenen Bürger Fakten schaffen“. „Google Street View greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre der Bürger ein. Es ist keinesfalls ausreichend, Einzelnen das Recht einzuräumen Bauwerke durch Pixelung unkenntlich zu machen. Bereits in der Erstellung des Fotomaterials liege eine Grundrechtsverletzung, da nicht sichergestellt werden kann, wem und zu welchem Zweck dieses Fotomaterial von Google überlassen wird. Auch eine vierwöchige „Widerspruchsfrist“ sei kein hinreichender Schutz vor einer „derart gravierenden Rechtsverletzung“. Es ist wenig hilfreich sich lediglich auf die Politik zu verlassen. Vielmehr ist bürgerliches Engagement gefordert“, so der Anwalt weiter.

dts