Amazon: Günstigster Preis keine Pflicht mehr

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Internethändler müssen auf der Online-Plattform „Amazon“ künftig nicht mehr den jeweils günstigsten Preis für ihre Produkte anbieten. Diese Bedingung wolle das Internet-Kaufhaus künftig nicht mehr durchsetzen, so das Bundeskartellamt. Amazon selbst hatte der Behörde mitgeteilt, dass es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert habe. Ganz freiwillig geschah dies allerdings nicht, im Gegenteil. Das Bundeskartellamt hatte Amazon zuvor aufgefordert, die AGB entsprechend anzupassen.