Abofallen im Internet: So wehrst du dich

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Du hast dich für ein vermeintlich kostenloses Angebot angemeldet – und plötzlich flattert eine Rechnung über mehrere hundert Euro ins Haus. Was sich nach einem Einzelfall anhört, ist in Wirklichkeit ein massenhaftes Problem: Laut Schätzungen der deutschen Verbraucherzentralen geraten monatlich rund 20.000 Nutzerinnen und Nutzer in Abofallen im Internet. Eine Studie der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zeigt ausserdem, dass bereits 22 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 21 Jahren mindestens eine solche Rechnung erhalten haben. In der Schweiz zählt das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) Abofallen offiziell zu den häufigsten Formen von Cyberbetrug. Der durchschnittliche Forderungsbetrag liegt dabei bei rund 100 Euro – und viele zahlen aus Unsicherheit oder Angst, obwohl sie es rechtlich gar nicht müssten.

Die Masche funktioniert immer nach demselben Muster: Ein Angebot wirbt mit Gratis-Zugang, kostenlosen Downloads, Horoskopen, Rezepten oder Gewinnspielen. Wer sich mit Name und E-Mail-Adresse anmeldet, hat in Wirklichkeit ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen – der Hinweis darauf steckt gut versteckt im Kleingedruckten oder irgendwo unauffällig auf der Webseite. Auf unseriösen Streaming-Plattformen wird nach der Anmeldung häufig sogar eine Fehlermeldung angezeigt, damit der Nutzer glaubt, die Registrierung sei gescheitert – und nichts weiter unternimmt. Wochen später kommt dann die erste Mahnung.

Deine Rechte: Wann kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist

Die wichtigste Botschaft zuerst: In vielen Fällen besteht die Forderung rechtlich gar nicht – und du musst einfach nichts zahlen. Seit dem 1. August 2012 gilt in Deutschland die sogenannte Button-Lösung, verankert in § 312j BGB. Sie schreibt vor, dass jeder Bestellvorgang im Internet, der zu einer Zahlungspflicht führt, mit einer eindeutig beschrifteten Schaltfläche abgeschlossen werden muss – beispielsweise mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig abonnieren“. Formulierungen wie „Jetzt anmelden“, „Bestellen“ oder „Weiter“ reichen laut Gesetz ausdrücklich nicht. Fehlt dieser korrekte Button, ist laut § 312j Abs. 4 BGB kein wirksamer Vertrag zustande gekommen – Punkt. In der Schweiz gilt sinngemäss dasselbe: Der Schweizerische Konsumentenschutz empfiehlt, Forderungen aus solchen Anmeldeprozessen grundsätzlich zu bestreiten, wenn auf die Kostenpflicht nicht klar und deutlich hingewiesen wurde.

Noch bedeutsamer für Verbraucherinnen und Verbraucher: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az. I ZR 159/24) nochmals unmissverständlich klargestellt, dass ein Vertrag ohne korrekte Button-Lösung endgültig unwirksam ist – keine schwebende Unwirksamkeit, keine nachträgliche Heilung durch späteres Verhalten. Wer also nach einer fehlerhaften Online-Anmeldung weiter mit einem Dienst interagiert, hat damit noch keinen gültigen Vertrag geschlossen.

Konkret bedeutet das für dich: Bevor du in Panik gerätst oder gar zahlst, mach dir folgende Fragen: War auf der Anmeldeseite ein Button mit einer eindeutigen Kostenpflicht-Formulierung? Wurden dir Vertragslaufzeit, Preis und Kündigungsfrist klar und deutlich angezeigt, bevor du bestätigt hast? Wenn du das verneinen kannst – und am besten einen Screenshot als Beweis hast – besteht die Forderung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

So gehst du vor, wenn du eine Rechnung erhalten hast

Der erste und wichtigste Schritt: Ruhe bewahren und auf keinen Fall sofort zahlen. Viele Anbieter setzen gezielt auf Einschüchterung durch mahnend klingende Briefe oder Drohungen mit Inkassobüros und Schufa-Einträgen. Beides sind in der Praxis häufig leere Drohungen. Strittige Forderungen darf die Schufa nicht eintragen – wer das trotzdem veranlasst, macht sich schadensersatzpflichtig.

Der nächste Schritt ist ein schriftlicher Widerspruch per Einwurf-Einschreiben. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung. Der Kern des Schreibens lautet sinngemäss: Es ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen, weil die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden. Daher wird die Forderung bestritten. Alle Daten sind umgehend zu löschen. Für die Schweiz empfiehlt die Stiftung für Konsumentenschutz eine ähnliche Formulierung, ergänzt durch den Hinweis, dass der Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung angefochten wird. Sollte sich danach ein Inkassobüro melden, teilst du diesem schriftlich mit, dass du die Forderung bestreitest und kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.

Eine Strafanzeige bringt in den meisten Fällen das Geld nicht zurück, kann aber hilfreich sein: Sie dokumentiert für die Staatsanwaltschaft, seit wann und in welchem Ausmass eine Abofalle betrieben wird – und trägt damit zur Strafverfolgung bei. Denn die Zahlen zeigen, dass es sich für die Betreiber lohnt: Das Landgericht München I stellte fest, dass auf dem Konto einer im Zusammenhang mit Abofallen bekannt gewordenen Rechtsanwältin innerhalb von nur sechs Monaten Zahlungen von über 2,2 Millionen Euro eingingen.

Wer sich unsicher ist, findet kostenlose Hilfe bei den Verbraucherzentralen in Deutschland und Österreich sowie beim Konsumentenschutz in der Schweiz. Zudem lässt sich die Kurznummer verdächtiger SMS-Dienste direkt in der offiziellen Liste des Schweizer Bundesamts für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nachschlagen, um den Ursprung herauszufinden.

Für die Zukunft gilt: Ein einfacher Schutz vor Abofallen über das Smartphone ist die Drittanbietersperre. In Deutschland ist jeder Mobilfunkanbieter gesetzlich verpflichtet, sie auf Kundenwunsch einzurichten. Sie verhindert, dass Kosten für Drittanbieter-Dienste einfach auf die Telefonrechnung aufgebucht werden – und damit eine der häufigsten Einfallstore für Abo-Abzocke über mobile Geräte.