Ab 2013 in jedem Haushalt feste „GEZ-Gebühr“?

Die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk war in der Bundesrepublik schon immer umstritten. Die GEZ, unabgekürzt Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, soll die Rundfunkgebühr von Behinderten, Toten oder gar Hunden gefordert haben, lauten die Schauergeschichten. Spione hätten Wohnungen von Nichtzahlern observiert, ob nicht doch ein verräterisches Fernseh-Flackern das abendliche Wohnzimmer erleuchtet, heißt es.

Ab 1. Januar 2013 soll sich alles ändern. Keine Hausbesuche mehr, verspricht die GEZ, die sich zu diesem Zweck gleich umbenennt – in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Ab kommendem Jahr wird die neue GEZ die Rundfunkgebühr pauschal von jedem Haushalt fordern, unabhängig davon, ob überhaupt ein Fernseher oder Computer in der Wohnung steht. Mehr als 40 Millionen Haushalte werden per Brief aufgefordert, den Pauschalbetrag von 17,98 Euro pro Monat zu zahlen – egal, ob sie das öffentlich-rechtliche Angebot nutzen oder nicht und ob sie überhaupt ein Empfangsgerät bereithalten, wie es so schön im GEZ-Deutsch heißt.

Kritiker rufen nun zum lautstarken Protest auf. Via Facebook wird der Widerstand organisiert, am Samstag, 10. November 2012, sollen deutschlandweit mehrere Demos gegen die „Zwangsgebühr“ stattfinden. In Berlin wollen die Demonstranten mit Megafon vom ARD- zum ZDF-Studio laufen. Weitere Demos sind in Hamburg, Köln, Stuttgart, Nürnberg, Dortmund und Düsseldorf geplant.

Der neue Rundfunkbeitrag sei wie eine Steuer, weil es keine Rolle spiele, ob man öffentlich-rechtliche Programme beziehe oder überhaupt ein Empfangsgerät besitze, so die Inititatoren. „Dies gleicht einer Steuer, die nach dem Grundgesetz aus guten Gründen verboten ist“, lautet die Begründung. „Wir lehnen diese Steuer kategorisch ab.“ Über 100 öffentlich-rechtliche Angebote, davon 23 TV-Programme und eine Unzahl an Webauftritten, seien als Grundversorgung für 7,5 Milliarden Euro pro Jahr des Guten zu viel. „Die Gehälter der Intendanten, um 300.000 Euro pro Jahr, sind eine Beleidigung für die Zwangsbeglückten ohne Einflussmöglichkeit auf das öffentlich-rechtliche Programm“, so der Aufruf.

Auch Online-Petitionen und Unterschriftenaktionen haben die GEZ-Gegner ins Leben gerufen. „Öffentlich-rechtliche Sender müssen sich nach dem Pay-TV-Prinzip oder durch Werbeeinnahmen finanzieren. Alles andere ist unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen bürgerliche Freiheitsrechte“, lautet das Argument der Initiatoren.

Der Streit um die Abgabe wird auch die Gerichte beschäftigen. Der Jurist Ermano Geuer von der Universität Passau ist der Erste, der gegen die Abgabe vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof klagt. „Es ist meiner Ansicht nach nicht rechtens, dass ein Beitrag im privaten Bereich nun unabhängig von der tatsächlichen Nutzung kassiert werden soll“, zitiert ihn die Welt.
Die GEZ selbst verteidigt die Umstellung auf auf eine Pauschalgebühr, die unabhängig von den Empfangsgeräten kassiert wird. Es sei „statistisch erwiesen, dass in nahezu allen Wohnungen entsprechende Geräte verfügbar sind“, heißt es aus der für den Rundfunkbeitrag zuständigen Pressestelle beim Südwestrundfunk in Mainz. Zudem sehe sich niemand mehr in der Lage zu kontrollieren, ob ein Teilnehmer entsprechende Geräte tatsächlich hat. Damit würden GEZ-Kontrolleure überflüssig.

Ob die Reform mehr Geld in die Kassen der öffentlich-rechtlichen Sender spült? „Eine exakte Berechnung ist nicht möglich, weil zum Beispiel niemand verlässlich vorhersagen kann, zu welchen Ergebnissen der umstellungsbedingte einmalige Meldedatenabgleich führt“, informiert die GEZ. Es sei unklar, wie viele Wohnungen es tatsächlich in Deutschland gebe. „Sicher ist: Der Rundfunkbeitrag bleibt mit 17,98 Euro monatlich bis mindestens 2014 stabil.“ Und sollte es doch Mehreinnahmen durch die neue Haushaltsabgabe geben, würde „jeder Euro mit dem Bedarf der nächsten Beitragsperiode verrechnet“.

Die GEZ-Gegner verhöhnen die geräteunabhängige Haushaltsgabe – mit irrwitzigen Vergleichen. „Alle Frauen Deutschlands sollten am 01.01.2013 Kindergeld beantragen. Auch wenn sie noch keine Kinder haben, das erforderliche Gerät ist vorhanden“, schreibt ein Gebühr-Gegner. Ebenfalls wird der Vergleich mit Zeitschriften-Abos aufgestellt. „Ich müsste ja auch alle verfügbaren Abonnements bezahlen, weil ich einen Briefkasten habe und die ‚Sendungen‘ somit ‚empfangen‘ könnte“, spottet ein anderer Nutzer.

Quelle: news.de